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Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet ein neues Förderprogramm finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen.
1. Wer die Förderung beantragen kann
Mittelständische Unternehmen
- aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
- mit 3 bis 499 Beschäftigten,
die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
2. Art / Umfang und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen wird die Förderquote für alle bis zum 30. Juni 2021 eingehenden Anträge auf bis zu 50 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt.
Für ab dem 1. Juli 2021 eingehende Anträge ist eine Förderquote auf bis zu 40 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt.
a) Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße (Mitarbeiter Vollzeitäquivalent – VZÄ22) bis zum 30. Juni 2021 wie folgt gestaffelt:
- Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 50 Prozent
- Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 45 Prozent
- Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent
b) Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße (Mitarbeiter Vollzeitäquivalent – VZÄ23) ab dem 1. Juli 2021 wie folgt gestaffelt:
- Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent
- Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 35 Prozent
- Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 30 Prozent
c) Wichtige Informationen für strukturschwache Regionen
Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz (+ 5 Prozentpunkte).
Hierunter fallen Investitionen, welche gezielt die Verbesserung der IT-Sicherheit im eigenen Unternehmen im Fokus haben. Diese müssen maßgeblich zur Gewährleistung von IT-Schutzzielen wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Authentizität beitragen.
Investition von Unternehmen in strukturschwachen Regionen (+ 10 Prozentpunkte).
Lässt sich hier prüfen. https://www.innovation-strukturwandel.de/de/gebietsabgrenzung-2531.php
Bei Erfüllung aller Erhöhungstatbestände steigt die individuelle Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte, d.h. Sie könnten eine Gesamtförderung bis zu 70% erhalten.
Wir informieren Sie gerne im Detail. Sprechen Sie uns.
Ihr IT Guard Team.